Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bad Sachsa, L 604, Abs. 45, km 0,6, Rtg. Bad Sachsa außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr