Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Chemnitz, Landgraben 21, FR Wüstenbrand wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 46 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 16 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat …Mehr