Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in München, Langerstraße 19, stadteinwärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 58 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Vordruck Zeugenbefragung wurde von  Bußgeldstelle München …Mehr