Bei einer Geschwindigkeit von 138 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Langgöns, auf der BAB 45, bei km 181,275, FR Hanau nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr