Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sulzbach, A 8, i. H. Sulztalbrücke, Rtg. Zweibrücken Sulzbach, A 8, Sulztalbrücke, Zweibrücken, ,außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit , Lasermessmessverfahren mit 12 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: PoliScan FM 1 und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm …Mehr