Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Gronau, Laubstiege, Fahrradstraße, FR Friedensweg um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung  ergab 46 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr