Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Paderborn, Le-Mans-Wall, /Friedrichstraße, Rechtsabieger auf Friedrichstraße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet Verstoß gegen: § 23 Abs. …Mehr