In Saarbrücken-Malstatt, Lebacher Straße, FR Cottbuser Platz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 49 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Saarbrücken übersandte …Mehr