Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Malchin, Leutschentiner Weg, Richtung Malchin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 80 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lasermessung festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat …Mehr