Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Bergstraße, in Höhe zwischen Lichtmast-Nr. 78-2 und 80-2, aus Ri. Innsbrucker Straße, in Ri. Nöthnitzer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die  durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 18 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 digital wurden 68 km/h mit Frontfoto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 3 …Mehr