Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 10707, Berlin, Lietzenburger Straße 101. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 49 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr
Geschwindigkeitsübertretung in 10707, Berlin, Ch/Wi, Lietzenburger Straße 101, Ri. Martin-Luther-Straße festgestellt, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10707, Berlin, Ch/Wi, Lietzenburger Straße 101, Ri. Martin-Luther-Straße mit 21 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät dokumentierte mit Frontfoto 51 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr