Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Neuenkirchen, B 71, Limbeck, FR Soltau ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 …Mehr