Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Hanau, Westerburgstr., Steinheimer Brücke, B 45, Ri. Ludwigstr. in der rechten Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. 200,00 € Bußgeld Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, …Mehr