Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Rastatt, Kehler Str., Kreuzung Lützower Str. missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät TPH III Rotlicht, mit Foto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rastatt übersandte Vordruck Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits …Mehr