Rotlichtverstoß wurde in Rastatt, Kehler Straße, Kreuzung Lützower Straße begangen. Beweismittel: Messung mit TPH III Rotlicht mit Foto Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Rastatt übersandte Vordruck Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und …Mehr