Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Mannheim, Luisenring, Hnr. 47, Richtung Parkring um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurden 35,00 €  Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr