Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Göhren, K 30, LUP, Trammer Straße, in Höhe Haus “Am Sportplatz 5” die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 90 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lichtmessverfahren mit Foto. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § …Mehr