Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Erfurt, M.-Andersen-Nexö-Str., ggü 30, Fahrtrichtung stadteinwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 51 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 …Mehr