Der Rotlichtverstoß in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße / Lurgiallee, Fahrtrichtung stadteinwärts wurde mittels Induktionschleifenmessung mit Foto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Vordruck Anhörung Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. …Mehr