Auf der Straße ” Trifft”, vor Haus.-Nr. 19, in Marsberg, FR Innenstadt wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 03.02.2016 um 6 km/h überschritten. Gemessen wurden 36 km/h mit Radarmessung, Traffipax Speedophot, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto. Verwarnungsgeld: 15,00 € Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hochsauerlandkreis Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr