Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 12.03.2016 in Wiehl, Zubringer, Fahrtrichtung Gummersbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 93 km/h, bei erlaubten 70 km/h festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 23 km/h überschritten. Beweismittel: Messgerät Traffistar S 350, Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende …Mehr