Unterschreitung des erforderlichen Abstandes außerorts in Weilheim, u.T., BAB 8, km 169,5, Bußgeldstelle Heidenheim

In Weilheim, u.T., BAB 8, km 169,5, in Fahrtrichtung M-KA  wurde am 05.10.2015 der nötige Abstand bei einer Geschwindigkeit von 149 km/h unterschritten. Der Abstand betrug 21,00 m bei erforderlichen 62,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes,   Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Messgerät: VKS 3.2 2D, Video-Band-Aufzeichnung Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 …Mehr