Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Mönchengladbach, Messtelle, Reststrauch, FR stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Vitronic 75 km/h. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr