Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hille-Südhemmer, L 766, Mindenerstraße 285, FR Westen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffipax Speedophot digital 50 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr