Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 30,00 € wegen Geschwindigkeitsverstoß auf der B 198, Vipperow, Mirower Straße, Abs. 120, km 0,301, Ri. Pau verwarnt worden, Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 198, Vipperow, Mirower Straße, Abs. 120, km 0,301, Ri. Pau mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax Traffiphot. Verstoß gegen: § § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr

B 198, Vipperow, Mirower Straße, Abs. 120, Km 0.2-0.4, Rtg. Plau

B 198, Vipperow, Mirower Straße, Abs. 120, Km 0.2-0.4, Rtg. Plau “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.” …Mehr

Innerörtlich wurde Geschwindigkeitsverstoß mit 11 km/h über zulässiger Geschwindigkeit in Vipperow, auf der Mirower Straße begangenen, Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Auf der B 198, in Vipperow, auf der Mirower Straße, Abs. 120, km 0,2-0,4 in Richtung Plau wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 11 km/h überschritten. Gemessen wurden 81 km/h mit Messgerät Traphot S digital, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Fronfoto Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Verletzte Vorschriften: § 41 …Mehr

Handyverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 198, in Vipperow, auf der Mirower Straße, Abs. 120, begangen, Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Auf der B 198, in Vipperow, auf der Mirower Straße, Abs. 120, km 0,2-0,4, in Richtung Plau wurde die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges festgestellt, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Schreiben wurde durch Bußgeldstelle …Mehr