Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 65451, Kelsterbach, Mörfelder Str. / Fußgängerüberweg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 79 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat …Mehr