Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Mollstraße / Otto-Braun-Straße bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in 10405, Berlin eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Der Rotlichtverstoß in 10405, Berlin, Mollstraße / Otto-Braun-Straße wurde mittels Zeugenaussagen der aufnehmenden Beamten dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir …Mehr

Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 50,00 € wegen Geschwindigkeitsverstoß in 10119, Berlin Mitte, Torstraße 30, Ri. Mollstraße verwarnt worden, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10119, Berlin Mitte, Torstraße 30, Ri. Mollstraße mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr

Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 25,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in 10119, Berlin, Torstraße 30., Ri. Mollstraße verwarnt worden, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10119, Berlin, Torstraße 30., Ri. Mollstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 41 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß in 10119, Berlin, Torstraße 30 / Mollstraße erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10119, Berlin, Torstraße 30 / Mollstraße mit 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Anhörungsbogen wurde von …Mehr

In 10119, Berlin Mi. 18, Ri. Mollstraße, Geschwindigkeitsverstoß begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10119, Berlin Mi. 18, Ri. Mollstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 54 km/h bei erlaubten 30 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende …Mehr

Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung in 10119, Berlin Mi., Torstraße 18, Ri. Mollstraße erlassen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 10119, Berlin Mi., Torstraße 18, Ri. Mollstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 51 km/h. Bußgeld: 80,00 € Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Überschreitung des Tempolimits in 10119, Berlin Mi., Torstraße 18, Ri. Mollstraße eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 10119, Berlin Mi., Torstraße 18, Ri. Mollstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 58 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung in 10119, Berlin, Mi., Torstraße 18, Ri Mollstraße eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10119, Berlin, Mi., Torstraße 18, Ri Mollstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 55 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr