Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Molschleben, Ortslage die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit einem Einseitensensor ergab 71 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte …Mehr