Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 75417, Gem. Mühlacker-Lienzingen, B 35, Stat. 1.0, FR Bretten. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed 90 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr