Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Westerode, Westeröder Straße, Einfahrt Mühlenstätte, Rtg. Zentrum begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 53 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr