Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Twistetal, Höhe Mühlhäuser Hammer mit 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat Anhörungsbogen wurde von Zentrale …Mehr