Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in München-Richard-Strauss-Tunnel, Ri. Süden, Mühlbaurstraße, Block 53, linke Spur um 18 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Frontfoto 58 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr