Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 64832, Babenhausen, Darmstädter Straße, ggü. Nr. 34 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Sensormessung wurden 58 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr