Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83620, Feldkirchen-Westerham, Westerhamer Str., Höhe/ggü. Einmünd. Lindenweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 51 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit LEIVTEC XV3 und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr