Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer, in Höhe Hausnummer 84 um 17 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 67 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 digital, Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr