Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Neefestraße., i.H. Neeefeprak, FR Südring die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 67 km/h mit Frontfoto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr