Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Hoppegarten, Neuer Hönower Weg überschritten, Bußgeldstelle Hoppegarten

Am 21.10.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Hoppegarten, Neuer Hönower Weg, UPS FR B 1 um 25 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 75km/h Beweismittel: Frontfoto, Speedophot RADAR Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hoppegarten Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei …Mehr