Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heikendorf, Neuheikendorfer Weg 4, in Richtung Neuheikendorf mit 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 42 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr