Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Neuweiler-Agenbach, B 294, Abzw. Agenbacher Sägemühle die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 34 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 104 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende …Mehr