Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuwittenbek, B 76, Abschnitt 450, km 1,2, Rtg. Kiel die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 35 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Video-Band-Aufzeichnung dokumentierte 155 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat …Mehr