Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Boschetsriederstraße, nördlich A 95 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 77 km/h mit Video-Messung. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach “Die Fachanwälte …Mehr