In der Gemeinde Norderwöhrden, im OT Överwisch, auf der Bundestraße 5, in Rtg. Norden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Radarmessung mit Foto ergab eine Geschwindigkeit von 102 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Aktenführende Bußgeldstelle …Mehr