Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aachen, Kurbrunnenstraße 18, Fahrtrichtung Normaluhr begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Speedophot Radar 45 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 …Mehr