Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in OL Lenzen, Fr.-Ludwig-Jahn-Str. 45, FR Karstädter Str. um 17 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 47 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr