In Beckingen-Oppen, Oppener Straße, ggü. 1a, FR Nunkirchen wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 8 km/h überschritten. Gemessen wurden 58 km/h bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Vitronic und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, …Mehr
Geschwindigkeitsübertretung innerorts in Beckingen-Oppen, Oppener Straße 41, Fahrtrichtung Nunkirchen um 45 km/h zog Bußgeldverfahren nach sich, Bußgeldstelle Gemeinde Beckingen
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Beckingen-Oppen, Oppener Straße 41, Fahrtrichtung Nunkirchen mit 45 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Vitronic und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, …Mehr