Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Freiburg, B 31, Ost Ausfahrt Kappel. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 97 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr