Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Heldrungen, OT Bahnhof, Am Bahnhof, Schule um 20 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 50 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr