Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Treuchtlingen, OT Bubenheim, K WUG 5, Abschnitt 220, km 0.040, Ri. Wettelsheim mit 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § …Mehr