Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grünhain/Beierfeld, OT Grünhain, S 222, Auer Str., Höhe Parkplatz, Mutter-Kind-Heim, FR Ortsmitte mit 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0, Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. …Mehr