Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Königslutter, Höhe L 290, Parkplatz Lutterspring, außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Lasermessgerät Riegl FG 21-P. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis …Mehr